Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der KlangWerk Musikschule, vertreten durch die Wähnek & van Warmerdam GbR, 1. Südwieke 130, 26817 Rhauderfehn, nachfolgend Musikschule genannt, und dem/der Teilnehmer/in, bzw. seiner/seinem/ihrer/ihrem gesetzlichen Vertreter/in, nachfolgend Schüler/in genannt. Die Rechtsbeziehung zwischen der Musikschule und dem/der Schüler/in ist privatrechtlicher Natur und in einem Unterrichtsvertrag geregelt.

§ 2 Aufgabe

Die Musikschule fördert die musikalische und künstlerische Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, nachfolgend Schüler/in genannt. Die Musikschule erteilt Instrumental- und Vokalunterricht in Form von Einzel- oder Gruppenunterricht. Unsere Angebote sind unverbindlich. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.

§ 3 An- und Abmeldungen, Vertragslaufzeit, Kündigung

Eine Unterrichtsaufnahme zum Kernunterricht ist jederzeit möglich. Unterrichtsverträge werden nur rechtswirksam, wenn diese unterzeichnet oder online über das auf der Webseite bereitgestellte Formular abgesendet und seitens der Musikschule per Email bestätigt worden sind. Die Entgeltpflicht entsteht mit Abschluss des Unterrichtsvertrages. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Während der Vertragslaufzeit ist eine Kündigung immer und zu jeder Zeit möglich.

§ 4 Gebühren

Das Unterrichtsentgelt ist ein Schuljahresentgelt, aufgeteilt auf die einzelnen Monate und ist monatlich im Voraus fällig. Der Beitrag ist in der beiliegenden aktuellen Gebührentabelle ersichtlich. Die Gebühren sind so lange gültig, bis eine neue Gebührentabelle maßgebend ist.

§ 5 Unterricht, Krankmeldungen und Erstattungen

Die Unterrichtsdauer richtet sich nach der im Vertrag genannten Gebührentabelle. Da die Ferien der allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen auch für die Musikschule gelten, findet an diesen Tagen kein Unterricht statt, ohne dass dies Einfluss auf die monatliche Rate hat. Der Unterricht der Musikschule findet in den Räumen der KlangWerk Musikschule statt. Der Schüler verpflichtet sich regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und die Unterrichtsgebühr pünktlich zu zahlen. Die Musikschule ist bei zu geringen Schülerzahlen berechtigt, eine Gruppe neu zusammenzustellen, zwei Kurse an einem Ort zusammenzufassen oder die Unterrichtszeit zu verkürzen. Dies gilt auch, wenn die Schülerzahl während eines laufenden Gruppenangebotes oder Workshops abnimmt und auch für instrumentalen oder vokalen Gruppenunterricht. Beiden Vertragsparteien steht für diesen Fall ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht zu.
Für von Schüler/innen abgesagter oder versäumte Unterrichtsstunden ist die Musikschule nicht nachleistungspflichtig. Nichterscheinen entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Kann die Lehrkraft aus eigenen Gründen den Unterricht nicht erteilen, wird er nachgeholt. Eine Rückvergütung der Unterrichtsgebühr erfolgt nicht. Bei durch höhere Gewalt verursachtem Unterrichtsausfall oder bei sonstigen Gründen, die die Musikschule nicht zu vertreten hat, erfolgt keine Gutschrift der Unterrichtsgebühr.

§ 6 Aufsichtspflicht, Haftung

Die Musikschule übernimmt die gesetzliche Aufsichtspflicht nur während des Unterrichts. Sie beginnt und endet im Unterrichtsraum. Eine Haftung der Musikschule für Personen-, Sach- und Vermögensschäden irgendwelcher Art, die bei der Teilnahme an Veranstaltungen der Musikschule eintreten, besteht nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung für Musikschüler. Für mitgebrachte Garderobe jeglicher Art wird keine Haftung übernommen. Die Schüler/innen sind durch die Musikschule nicht gegen Unfallschäden in den Unterrichtsräumen oder auf dem Weg zum und vom Unterricht versichert.

§ 7 Ausschluss vom Unterricht

Wenn ein/e Schüler/in an einer ansteckenden Krankheit oder Kinderkrankheit (Grippe, Masern, Mumps, usw.) sowie an Kopflausbefall oder ähnlichem erkrankt, hat er/sie dieses unverzüglich der Musikschule mitzuteilen und dem Unterricht fern zu bleiben. Eine Teilnahme am Unterricht ist erst nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung wieder möglich. Erscheint ein Schüler trotz ansteckender Krankheit/Kopfläusen, so kann er unverzüglich vom Unterricht ausgeschlossen werden.

§ 8 Zahlung

Die Unterrichtsgebühr wird grundsätzlich nur über Ausstellung einer Lastschriftsermächtigung beglichen und ist jeweils zum Monatsanfang fällig. Etwaige Rücklastschriftkosten und dadurch entstandene Bearbeitungskosten der Bank und der Musikschule gehen zu Lasten des Schülers.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollte ein Bestandteil des Vertrages gegen geltendes Recht verstoßen, so bleiben alle übrigen Bestandteile des Vertrages davon unberührt.

§ 10 Inkrafttreten und § 28 Bundesdatenschutzgesetz, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BSDG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz der Musikschule. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.